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„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern.
Tot ist nur, wer vergessen wird.“
Immanuel Kant
Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen –
und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die
uns nahe waren. Was aber geschieht, wenn man sich um
die Grabpflege nicht (oder nicht mehr) selbst kümmern
kann – weil man umzieht oder die Gesundheit es nicht
mehr zulässt? Und wer versorgt einmal das eigene Grab?
Für diese Fälle können Sie vorsorgen: mit der Dauergrabpflege.
Dieses spezielle Serviceangebot Ihres
Friedhofsgärtners können Sie flexibel nach Ihren
individuellen Wünschen gestalten. Ein Vertrag über
Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und
fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes.
Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Sitz Hannover, ist in
Niedersachsen bis auf im Regierungsbezirk Weser-Ems, und
in ganz Sachsen-Anhalt zuständig.
In Zusammenarbeit mit rund 400 friedhofsgärtnerischen
Betrieben bieten wir Ihnen seit 1968 treuhänderisch
abgesicherte Dauergrabpflegeverträge an.

